Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Flugschule Oberbayern, Im Thal 4, D-82377 Penzberg – Inhaber Knut Miesner
§1 Ausbildungsziel und Teilnehmer
Die Flugschule bildet den Schüler zum Zwecke des Erwerbs einer Erlaubnis für Gleitsegel gemäß den Richtlinien des deutschen Hängegleiterverbandes e.V. aus. Das Mindestalter für die Teilnahme an der Ausbildung beträgt 14 Jahre. Minderjährige benötigen zur Teilnahme an den Kursen die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten. Der Teilnehmer versichert mit seiner Anmeldung, physisch und psychisch gesund zu sein und dass keine krankheitsbedingten Gründe vorliegen, die eine Eignung für eine Teilnahme ausschließen. Für die Überprüfung dieser Voraussetzungen ist allein der Teilnehmer verantwortlich.
§2 Ausbildung
Alle Angebote werden von staatlich geprüften Fluglehrern geleitet. Vermittelt wird eine Ausbildung nach Maßgabe der durch Gesetz oder Verordnung erforderlichen Ausbildungsprogramme in Theorie und Praxis. Das Ausbildungsprogramm wird durch die Flugschule gestaltet. Der Flugschüler ist verpflichtet, alle durch Gesetz oder Verordnung vorgeschriebenen Regeln sowie Anordnungen und Einzelanweisungen des Ausbildungspersonals gewissenhaft und unverzüglich zu befolgen.
Video- und Fotokameras dürfen vom Flugschüler während der Ausbildungsflüge nur mit Erlaubnis des Ausbildungsleiters verwendet werden.
§3 Anmeldung und Vertragsabschluß
Die Anmeldung zu den Kursen kann schriftlich, auch per Fax, oder direkt über die Homepage der Flugschule erfolgen. Die Anmeldung ist bei Flugreisen und Ausbildungen erst gültig, wenn der Teilnehmer die gesonderte Auftragsbestätigung und Rechnung von uns erhalten hat. 50% des Rechnungsbetrages sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung auf das Bankkonto der Flugschule Oberbayern zu überweisen. Der Rest wird fällig bis spätestens 14 Tage vor Kursbeginn. Bei Anmeldung ab 14 Tage vor Kursbeginn ist der komplette Rechnungsbetrag sofort fällig.
§4 Vergütungen
Die Vergütungen richten sich nach der Ausschreibung im aktuellen Kursprogramm zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
Die aufgeführten Preise verstehen sich als reine Betreuungspreise und beinhalten keine Transfer-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten.
§5 Kündigung durch die Flugschule
Der Ausbildungsvertrag kann durch die Flugschule ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn:
- der Schüler gegen luftrechtliche Vorschriften vorsätzlich oder grob fahrlässig verstößt.
- der Schüler gegen Anordnungen und Einzelanweisungen des Ausbildungspersonals vorsätzlich oder grob fahrlässig verstößt.
- sich sonst Gründe in der Person des Flugschülers ergeben, die eine Fortsetzung der Ausbildung für die Flugschule unzumutbar machen.
§6 Versicherung des Flugschülers
Jeder Schüler nimmt auf eigene Gefahr und Verantwortung am Kurs teil. Dem Schüler wird empfohlen, eine Unfall- und eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Hat der Schüler eine private Zusatzversicherung abgeschlossen, liegt es in seiner Verantwortung, das Versicherungsinstitut über den Beginn der Ausbildung zu informieren. Der Schüler kann auf Wunsch eine Unfall- und eine Bergungskostenversicherung in der Flugschule abschließen. Bergrettungen und deren Kosten gehen zu Lasten des Flugschülers.
Wir weisen darauf hin, dass viele Unfallversicherungen mögliche Risiken des Flugsports nicht abdecken.
§7 Geräte der Flugschule und Haftung des Flugschülers
Der Flugschüler verpflichtet sich, das von der Flugschule in Anspruch genommene Ausbildungsmaterial sorgsam zu behandeln und es in ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben. Andernfalls werden die Kosten für die Neubeschaffung in Rechnung gestellt. Die Ausbildungsmaterialien verbleiben im Flugschulbetrieb und dürfen ausschließlich gegen Unterschrift des betreuenden Fluglehrers oder einer beauftragten Person der Flugschule mitgenommen werden. Für die von der Flugschule eingesetzten Geräte besteht eine Haftpflichtversicherung in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe, die für Schäden an Dritten aufkommt. Die Flugausrüstungen selbst sind nicht kaskoversichert. Falls während der Schulung Schäden an der Flugausrüstung durch unsachgemäßes oder regelwidriges Verhalten des Schülers entstehen, so sind diese vom Schüler zu tragen. Der Schüler nimmt zur Kenntnis, dass Verstöße gegen durch Gesetz und Verordnung vorgeschriebene Regeln strafrechtlich verfolgt werden können.
§8 Leihausrüstung bzw. Ausrüstungsmiete
Die Leihgebühr (Ausrüstungsmiete) für Höhenflugkurse beträgt 380€ pro Woche. Das Anrechnen von 120€ der Leihgebühr (Ausrüstungsmiete) für einen Ausrüstungskauf bezieht sich auf den Kauf einer Neuausrüstung (Gleitschirm, Gurtzeug, Retter) in unserem Gleitschirmshop und kann nur einmal geltend gemacht werden (Leihgebühr bzw. Ausrüstungsmiete für die erste Höhenflugkurswoche). Die Anrechnung der Leihgebühr wird bei Kauf von einzelnen Ausrüstungsteilen wie folgt geregelt:
- Neuware Schirm : - 60€
- Neuware Gurtzeug: - 30€
- Neuware Rettungsgerät: - 30€
Beim Kauf von gebrauchten Ausrüstungsteilen erfolgt keine Anrechnung der Leihgebühr.
Die Verfügbarkeit einer Leihausrüstung während des Höhenflugkurses kann nicht garantiert werden.
§9 Flugausrüstung / Fremdausrüstung
Die Flugschule behält sich vor, Flugausrüstungen von Schülern, die nicht bei der Flugschule Oberbayern erworben wurden, aufgrund von Sicherheitsbedenken abzulehnen. Ob eine solche Ausrüstung von der Flugschule akzeptiert wird, entscheidet der Ausbildungsleiter der Flugschule. Ausrüstungen, die nicht über die Flugschule erworben wurden, müssen spätestens vier Wochen vor Ausbildungsstart zur Überprüfung bei der Flugschule Oberbayern abgegeben werden. Wird die Ausrüstung später abgegeben, kann die Flugschule Oberbayern nicht garantieren, dass sie zum Höhenflugkurs geflogen werden kann. Es ist dann eine Ausrüstung der Flugschule zu leihen, zu den Bedingungen siehe §8. Des Weiteren darf der Flugschüler seine Flugausrüstung nur nach vorherigem Einfliegen an unserem Übungshang unter Aufsicht eines Fluglehrers beim Höhenflugkurs fliegen. Für die Überprüfung der Flugausrüstung berechnen wir eine Pauschale von 380€, die Sichtung der Ausrüstung, die Überprüfung und Einstellung des Gurtzeuges, Recherche, 2-Jahres-Check für den Gleitschirm und das Packen des Rettungsgerätes beinhaltet.
§10 Haftung der Flugschule
Die Flugschule haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Flugschule Oberbayern oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Nicht ausgeschlossen ist die Haftung für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Flugschule Oberbayern oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.
§11 Termine
Die Flugschule setzt gemäß dem Ausbildungsplan Termine für den theoretischen und praktischen Unterricht fest. Sie ist bemüht, derart vereinbarte Termine einzuhalten. Sie kann aber insbesondere in der praktischen Ausbildung den genauen Zeitablauf im Hinblick auf wetterbedingte und technische Gründe nicht garantieren. Sollte es daher während der Schulung zu Terminverschiebungen oder dem Ausfall des gesamten Kurses kommen, so ergeben sich daraus weder ein besonderes Rücktrittsrecht vom Vertrag noch Schadensersatzansprüche für den Schüler. In diesen Fällen kann die Schulung nur zu einem anderen Termin durchgeführt werden.
§12 Leistungsanspruch
Wird die gebuchte Veranstaltung/Kurs während eines Zeitraumes von 18 Monaten ab Ausbildungsbeginn vom Schüler trotz regulär angebotener Leistung der Flugschule nicht vollständig in Anspruch genommen, verfällt der Anspruch auf Weiterschulung.
§13 Schulungen, Reisen und Seminare
Bei Schulungen, Reisen und Seminaren, die bei der Flugschule gebucht werden, wird mit der Anmeldung eine Anzahlung von 50% des Rechnungsbetrages fällig, die innerhalb von 14 Tagen nach erfolgter Anmeldung auf das Bankkonto der Flugschule Oberbayern zu überweisen sind. Der Rest wird fällig bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Bei Anmeldung ab 14 Tage vor Kursbeginn ist der komplette Rechnungsbetrag sofort fällig.
Erst mit Eingang der Anzahlung ist die Anmeldung für beide Seiten verbindlich und es kann eine Platzreservierung erfolgen. Bei Rücktritt muss ein Teil der Rechnungsbetrages einbehalten werden. Die Stornierung einer Veranstaltung muss uns schriftlich per E-Mail mitgeteilt werden. Sie wird wirksam am Tage des Posteingangs. Bei Rücktritt einer verbindlich gebuchten Veranstaltung fallen folgende Gebühren an:
- Bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: 50€
- Bis 20 Tage vor Leistungsbeginn 50% der Leistungskosten
- Bis 10 Tage vor Leistungsbeginn 75% der Leistungskosten
- Ab 9 Tagen vor Leistungsbeginn wird der gesamte Betrag einbehalten / trotzdem fällig
Wir empfehlen hier dringend das Abschließen einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung sowie eine Auslandskrankenversicherung inkl. Krankenrücktransport. Eine Übertragung bezahlter Leistungen auf einen anderen Leistungsempfänger ist bei gleichen Voraussetzungen jederzeit möglich. Eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50€ fällt in jedem Fall an (z.B. auch bei Umbuchung eines verbindlich gebuchten Kurses). Ein Teilnehmer, der den Kurs oder eine Flugreise, aus welchen Gründen auch immer, vorzeitig verlässt, hat keinen Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Kursbetrages.
Umbuchung durch den Teilnehmer:
Der Umbuchungswunsch muss uns schriftlich per E-Mail mitgeteilt werden.
Veranstaltungen können bis 6 Wochen vor deren Beginn kostenfrei umgebucht werden, andernfalls gilt die Gebührentabelle oben “Rücktritt durch den Teilnehmer”.